Verkauf im Ladenlokal der Marler Tafel weiterhin unter 2G-Bedingungen
Die Marler Tafel macht für ihre Räumlichkeiten gemäß der aktuellen Gesetzeslage und örtlichen Gegebenheiten im Ladenlokal weiterhin von der 2G-Regelung Gebrauch. Dies dient dem Schutz der Tafel-Aktiven und der Kund:innen und hat zum Ziel, den Tafel-Betrieb im kommenden Herbst und Winter aufrechterhalten zu können.
Die Marler Tafel stellt aber sicher, dass durch diese Schutzmaßnahmen keine Kund:innen von der Hilfe ausgeschlossen werden. Für alle, die noch nicht geimpft sind, werden die Lebensmittel in die von den Kund:innen mitgebrachten Taschen verpackt und außerhalb der Einrichtung unter freiem Himmel übergeben.